FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die Fragen zum Veranstaltungsbesuch in der Stadthalle Braunschweig, die am häufigsten an uns herangetragen werden. Sofern Ihre spezielle Frage nicht beantwortet wird, können Sie uns diese gern per Email (info@stadthalle-braunschweig) zukommen lassen.
Ja. Die Einfahrten (Ottmerstr. und Leonhardstr./Gerstäckerstr.) auf das Parkgelände der Stadthalle Braunschweig sind mit einer Schrankenanlage versehen. Die dortige Beschilderung gibt per Anzeige „EINFAHRT“ oder „BESETZT“ Auskunft über noch oder nicht mehr zur Verfügung stehende Parkplätze. Bei der Einfahrt ist in jedem Fall ein Parkticket zu lösen und vor der Ausfahrt am Kassenautomaten zu entwerten (auch bei Unterschreitung der kostenpflichtigen Parkzeit), – ohne Ticket ist eine Ausfahrt nicht möglich!
Weitere Informationen zum Parkgelände der Stadthalle Braunschweig sowie zu Parkplätzen rund um die Stadthalle finden Sie unter dem Menüpunkt "Parken".
Mit Beginn der Veranstaltungssaison 2017/18 ist das Mitbringen von größeren Taschen oder Rucksäcken in die Stadhalle Braunschweig, die größer als das A4 Format sind, nicht mehr gestattet. Um den Kontrollaufwand in der Einlassphase bei Veranstaltungen zu minimieren, bitten wir unsere Besucher auf das Mitbringen von Taschen oder Rucksäcken, die das A4-Format überschreiten, grundsätzlich zu verzichten. Kostenpflichtige Aufbewahrungsmöglichkeiten für diese Taschen sind in einem begrenzten Umfang außerhalb vorhanden. Besucher von öffentlichen Publikumsver-anstaltungen in der Stadthalle und Volkswagen Halle Braunschweig sollten sich auf die Mitnahme der notwendigsten Gegenstände (Portemonnaies, Schlüsselbund etc.) beschränken.
Leider ist es notwendig, auf die veränderte Sicherheitslage zu reagieren. Wir bitten alle Besucher rechtzeitig vor Beginn einer Veranstaltung in die Stadthalle oder Volkswagen Halle zu kommen, um möglichen Verzögerungen während der Einlassphase zu vermeiden.
Mitführen von größeren Taschen aus medizinischen Gründen
Selbstverständlich ist das Mitführen von notwendigen medizinischen Geräten / medizinischen Material, größer als das DIN A4 Format, erlaubt. Unser Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist diesbezüglich sensibilisiert. Am besten spricht der Betroffenen unseren Ordnungsdienst in der Einlassphase direkt an!
Gründe für die Verschärfung der Sicherheitsauflagen
Bei der Abgabepflicht von großen Taschen geht es keineswegs um die weit verbreitete Annahme, dass Besucher potentiell gefährliche Gegenstände in die Halle mitführen wollen. Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die verschärften Sicherheitsauflagen, - anbei folgend sind einige genannt:
- fast alle Künstler verlangen mittlerweile vertraglich eine Kontrolle aller Taschen am Eingang. Die Kontrolle vieler großer Taschen/Rucksäcke benötigt einen erheblich größeren Zeitaufwand (pro Tasche) als der schnelle Blick in die kleinen Taschen. Deshalb möchten alle bundesweiten Hallenbetreiber in den kommenden Jahren dahin kommen, dass große Taschen grundsätzlich nicht mehr zu Veranstaltungen mitgebracht werden.
- öfter als man glaubt werden Taschen in den Foyers, auf den Toiletten oder an anderen Stellen in der Halle/ in den Sälen vergessen. Im letzten Jahr allein wurden in unseren Häusern während laufender Veranstaltungen in zwei Fällen große, herrenlose Taschen aufgefunden. Dies hätte in beiden Fällen beinah zum Abbruch der jeweiligen Veranstaltung geführt. Wo man früher einfach die Fundstücke an der Garderobe aufgehoben hätte, muss man heute ggf. die Polizei inkl. Sprengstoffhund verständigen.
- sollten wir oder der Veranstalter bei laufenden Veranstaltungen einen Drohanruf erhalten, sind wir verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Falls diese daraufhin mit Sprengstoffhunden zur Kontrolle erscheinen, so stehen die große Taschen und Rucksäcke bereits gebündelt in einem separaten Raum. Ein Veranstaltungsabruch ist in dieser Situation sehr viel geringer, als wenn sich große Taschen im Veranstaltungsraum selbst befinden.
Die Eintrittskarten der Stadthalle Braunschweig gelten in der Regel auch als Fahrschein für Busse und Bahnen der Braunschweiger Verkehrs GmbH.
Sie sind gültig ab zwei Stunden vor Einlass zur Veranstaltung bis Betriebsschluss auf den Linien der Braunschweiger Verkehrs GmbH - innerhalb von Braunschweig (ZONE 40). Alle Infos zu den Fahrzeiten finden Sie auf der Website der Verkehrs GmbH: elektronischen Fahrplanauskunft (efa).
Wichtig: Eine Eintrittskarte gilt nur als Fahrausweis, wenn das Logo der Verkehrs-GmbH und der Begriff „Kombikarte“ auf dem Ticket gedruckt sind! Bitte informieren Sie sich im Zweifel bei dem (Konzert-)Veranstalter.
Im Tagungs- und Kongressbereich gilt das sogenannten "Kongress-Ticket". Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Kongress-Veranstalter, ob das "Kongress-Ticket"gilt bei ihrer Veranstaltung Gültigkeit besitzt.
Behindertengerechte Parkplätze stehen auf dem Parkgelände der Stadthalle Braunschweig zur Verfügung. Auch die Nutzung der Vorfahrspur vor dem Großen Saal der Stadthalle ist gegeben, um beeinträchtigte Gäste nah am Haupteingang absetzen zu können.
Besucher mit körperlichen Beeinträchtigungen erhalten Einlass auf den Parkplatz der Stadthalle Braunschweig, auch wenn die Schranke ROT zeigt. Bitte betätigen Sie die Klingeltaste "Service " an der Schrankenanlage und/oder sprechen Sie den Schrankenordner an, um unsere Empfangs-Team zu erreichen.
Alle Informationen zur Barrierefreiheit um und in der Stadthalle Braunschweig haben wir unter dem Menüpunkt "Barrierefreiheit" zusammengestellt. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns bitte unter Fon: +49 531 70 77 - 0 oder E-Mail: info@stadthalle-braunschweig.de an.
Nein. Es gilt das Jugendschutzgesetz. Bei Personen unter 16 Jahren muss grundsätzlich ein Erziehungsberechtigter oder -beauftragter dabei sein. Sollte kein Elternteil zu der Veranstaltung mitgehen können, muss eine Erziehungsbeauftragung unterschrieben vorliegen. Der „Erziehungsbeauftragte“ muss das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Grundsätzlich gilt:
6- bis 16-Jährige dürfen ein Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.
16- bis 18-Jährige dürfen ein Konzert bis 24:00 Uhr ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen, müssen aber zwingend einen Personalausweis vorlegen. Schülerausweise haben hier keine Gültigkeit!
Informationen zu Tickets erhalten Sie unter dem Menüpunkt: Vorverkaufsstellen. Die Stadthalle Braunschweig hat keinen eigenen Vorverkauf. Selbstverständlich können, sofern die Vorstellung nicht ausverkauft ist, auch Tickets an der Abendkasse erworben werden. Die Abendkasse öffnet in der Regel zeitgleich mit dem Einlass.
In der Regel öffnet die Stadthalle Braunschweig ca. 45-60 Min. vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Bei freier Platzwahl oder bei Konzerten mit Stehplätzen öffnet die Stadthalle bereits 90 Min. vorher ihre Türen. Generell sollten Sie aber die Einlasszeit auf Ihrem Ticket überprüfen, da die Zeiten je nach Veranstaltung aus technischen Gründen variieren können.
Jacken können gegen eine Gebühr an der Garderobe abgegeben werden.
ACHTUNG: Mit Beginn der Veranstaltungssaison 2017/18 ist das Mitbringen von größeren Taschen oder Rucksäcken in die Stadthalle und Volkswagen Halle Braunschweig nicht mehr gestattet. Um den Kontrollaufwand in der Einlassphase bei Veranstaltungen zu minimieren, bitten wir unsere Besucher auf das Mitbringen von Taschen oder Rucksäcken, die das A4-Format überschreiten, grundsätzlich zu verzichten. Kostenpflichtige Aufbewahrungsmöglichkeiten für diese Taschen sind in einem begrenzten Umfang außerhalb vorhanden.
Besucher von öffentlichen Publikumsveranstaltungen in der Stadthalle und Volkswagen Halle Braunschweig sollten sich auf die Mitnahme der notwendigsten Gegenstände (Portemonnaies, Schlüsselbund etc.) beschränken.
Das Mitbringen von Tieren zu den Veranstaltungen ist gemäß Hausordnung grundsätzlich nicht erlaubt (ausgenommen sind Begleit-/Assistenzhunde).
Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Rollatoren während der Veranstaltung in den Gängen / am Platz zu platzieren. Das Freibleiben der Flucht- und Rettungswege muss gewährleisten sein!
Bitte sprechen Sie unseren Ordnungsdienst vor Ort an. Unsere Mitarbeiter stellen den Rollator, nachdem Sie auf ihrem Ihren Platz gelangt sind, im Saal an einen sicheren Platz ab. Selbstverständlich wird Ihnen der Mitarbeiter Ihren Rollator in der Pause oder am Ende der Veranstaltung wieder an ihren Platz bringen.
Nein, Speisen und Getränke müssen am Einlass abgegeben werden. In der Stadthalle Braunschweig bietet unser Gastronomie-Partner den Gästen und Besuchern verschiedenen Getränke und Speisen zum Kauf an. Wer aus gesundheitlichen Gründen nur bestimmte Lebensmittel zu sich nehmen darf, dem ist die Mitnahme gestattet. Hierfür benötigen wir allerdings eine schriftliche Bestätigung durch den Arzt.
In den meisten Fällen ja, es sei denn aus produktionstechnischer Sicht spricht etwas dagegen. Die Ausgabe der Getränke für eine Mitnahme in den Saal erfolgt in 0,4 l PLA-Bechern an den Gastronomietresen. Um das Müllvolumen zu verringern, stehen sog. Bechersammler in den Foyers bereit, in denen die Becher übereinander gestapelt werden.
PLA: Informationen zum Material und zur Entsorgung
PLA wird aus der Stärke des Maiskorns gewonnen. Somit werden keine begrenzten Erdölressourcen mehr verbraucht, sondern Mais als immer wieder nachwachsender Rohstoff.
Der Saalplan in der Stadthalle Braunschweig hat die Besonderheit, dass sich in der linken Saalhälfte alle ungeraden und in der rechten Saalhälfte alle geraden Plätze befinden. Beispiel: Sie sitzen mit den Plätzen 9 und 11 nebeneinander.
Unter dem Menüpunkt Saalplan (Großer Saal) können Sie sich Ihre Plätze ansehen.
Grundsätzlich haften wir nicht für gestohlene oder verlorengegangene Wertgegenstände. Fundsachen heben wir sechs Monate lang auf. Danach kommen die Dinge, die noch zu gebrauchen sind, einem wohltätigen Zweck zu Gute. Die anderen Sachen werden entsorgt.
Wer etwas nach einer Veranstaltung in unserem Hause etwas vermisst, kann die Kollegen und Kolleginnen am Empfang rund um die Uhr unter Fon: +49 53170 77-0 erreichen.
Wie in allen öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen auch in der Stadthalle Braunschweig verboten. Bei Veranstaltungen im Großen Saal und im Konferenzraum können Besucher zum Rauchen auf den Balkon gehen, der über das Foyer des Großen Saales bzw. den Konferenzraum zu erreichen ist.
Besucher von Veranstaltungen im Congress Saal und im Vortragssaal bitten wir, die vor den jeweiligen Eingangsbereichen der Räume platzierten Aschenbecher zu nutzen.
Foto-, Video- und Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen meistens nicht zulässig. Ein Verbot für Kameras entscheidet der jeweilige Veranstalter und kann eine individuelle Regelung treffen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweis-Schilder oder informieren Sie sich im Vorfeld bei dem (Konzert-)Veranstalter.
Die Stadthalle Braunschweig ist im Normalfall der Vermieter der Halle. Bei Akkreditierungswünschen wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter.
Fragen hierzu beantwortet gerne unsere Pressestelle.
Die Stadthalle Braunschweig ist und bleibt ein Ort für alle Menschen, egal welcher Hautfarbe, Nationalität, Religion oder sonstiger Weltanschauung, solange die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Landes durch die Nutzer akzeptiert wird.
Als Tochterunternehmen der Stadt Braunschweig unterliegt die Stadthalle Braunschweig Betriebs GmbH als öffentlich-rechtliches Unternehmen dem so genannten Kontrahierungszwang, d.h., die Gesellschaft ist verpflichtet, allen demokratischen nicht verbotenen Gruppierungen - egal ob politisch oder religiös - Räumlichkeiten zu vermieten. Die Vermietungsverpflichtung wurde rechtlich geprüft und erfolgt in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Nein. Die nächsten Geldautomaten in der Nähe finden Sie hier.
Nein. An an der Abendkasse ist nur Barzahlung möglich.